Der Name Reipoltskirchen erscheint erstmals im so genannten Lehnbuch Werners II. von Bolanden, das heute im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden aufbewahrt wird. Darin finden sich inmitten der Aufzählung der umfangreichen und weitgestreuten Lehen, die Werner von Bolanden zu vergeben hatte, auch der Eintrag: „Mefridus de Ripoldeskirchen habet a me in beneficio in Rameswilre V. mansos predii.“
Das Geschlecht der Bolander gehörte zu den Familien der Reichsministerialität, die im Dienst der salischen und später der staufischen Könige und Kaiser im Verlauf des 12. Jahrhunderts aus einer ursprünglich unfreien Stellung heraus zu umfangreichem Besitz und hohem sozialen Ansehen gelangt waren. Einen Überblick über die damaligen Besitzungen der Bolander, die sich hauptsächlich im heutigen Rheinhessen konzentrierten, vermittelt das Lehnbuch Werners II., eines der ältesten seiner Art in Deutschland.
Da die auf uns gekommene Handschrift des Lehnbuches keine zeitgenössische Datierung aufweist, muß man versuchen, anhand inhaltlicher und formaler Kriterien eine Zeitbestimmung vorzunehmen, die angesichts der Umstände eine genaue Eingrenzung auf ein bestimmtes Jahr unmöglich macht. Dazu kommt, dass für die vier verschiedenen Teile, in die das Lehnbuch aufgegliedert ist, auch verschiedene Entstehungszeiten anzunehmen sind. Für den umfangreichsten dritten Teil, in dem sich auch die Eintragung des Meffried von Reipoltskirchen befindet, hat Wilhelm Sauer eine Entstehungszeit zwischen den Jahren 1194 und 1198 vorgeschlagen. Diesen zeitlichen Ansatz haben auch Martin Dolch und albrecht Greule in ihrem 1991 erschienenen Historischen Siedlungsnamenbuch der Pfalz übernommen, obwohl Albrecht Eckhardt schon 1976 (und ihm folgend auch Volker Rödel 1980) mit guten Gründen für eine Entstehungszeit um 1189/90 plädiert hat. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Todesjahr Werners II. von Bolanden: Die Frage dabei ist, ob man in dem zwischen 1193 und 1198 in Urkunden erscheinenden Werner von Bolanden, Werner II. oder seinen Enkel Werner III. sehen muß (Werner II. Sohn Philipp war bereits im Jahr 1187, also vor dem Vater, gestorben). Letztendlich entscheidend lässt sich diese Frage aus den uns vorliegenden Quellen nicht mehr beantworten, so dass die Feier des 800-jährigen Jubiläums der Erstnennung von Reipoltskirchen im Jahr 1998 ebenso gut ihre Berechtigung hat, wie sie diese schon im Jahr 1990 gehabt hätte. Für das Jahr 1198 spricht überdies immer noch der spätestmögliche Ansatz der Erstnennung.
Ohnehin deutet der Schriftcharakter darauf hin, dass es sich bei dem uns vorliegenden Lehnbuch nicht um die Originalaufzeichnung, sondern um eine Abschrift aus der Zeit um 1250/60 handelt.
Nur wenig lässt sich über Meffried von Reipoltskirchen und seine Familie sagen. Er besaß um ausgehenden 12. Jahrhundert wohl eine führende Position im Dorf Reipoltskirchen; immerhin hatte er nach Aussage des Lehnbuchs von den Bolandern aus deren Allrod (Eigengut) den relativ umfangreichen Besitz von fünf Hufen (eine Hufe entspricht einer landwirtschaftlichen Betriebseinheit) im acht Kilometer entfernten Ort Ransweiler (rameswilre, heute zur VG Rockenhausen) als Lehen empfangen. Offensichtlich gehörte er zu dem Eigenleuten, den proprii homines Werners von Bolanden, von denen im Lehnbuch die Rede ist – ein Mitglied der untersten Ministerialität (Rittertum), die ihrem Lehnsherrn zum Militärdienst verpflichtet war. Die Familie erscheint vereinzelt bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts (Simon von Reipoltskirchen im Jahr 1219, Eckbert Von Reipoltskirchen vor 1259).
Aus ihr sind wohl die Ritter von Reipoltskirchen hervorgegangen, die (mit den Beinamen Repelnberger und Boss) von der Mitte des 14. bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts häufiger in den Urkunden der Grafen von Sponheim auftreten. In ihrem Stammort Reipoltskirchen hatten diese Ritter allerdings ihre führende Position zu jener Zeit bereits eingebüßt.
Hier saßen nämlich ab 1276 die von den Bolandern abstammenden Herren von Hohenfels, die sich dort bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1602 gehalten haben.